Wahlen zum Pfarreirat und Kirchenvorstand
am 8. und 9. November 2025
KIRCHE VON UNS UND FÜR UNS
Am 8. und 9. November 2025 werden im Bistum Münster die Pfarreiräte und die Kirchenvorstände neu gewählt, so auch in unserer Pfarrgemeinde St. Agatha. Diese Gremien spielen eine zentrale Rolle im Leben der Kirchengemeinden – sie bringen Menschen zusammen, fördern Glauben, gestalten Kirche vor Ort und tragen Verantwortung für das kirchliche Leben und seine Rahmenbedingungen.
Ihr Talent und Ihre Begeisterung sind gefragt!
Wenn Sie Interesse haben, als Mitglied im Pfarreirat oder im Kirchenvorstand das Gemeindeleben in der Kirchengemeinde St. Agatha Mettingen mitzugestalten und mitzubestimmen, sind sie herzlich eingeladen, zu kandidieren.
Oder möchten Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen?
Wenden Sie sich gerne an ein Mitglied des Pfarreirates oder Kirchenvorstandes oder an das Pfarrbüro Mettingen
Telefon: 05452 93240
E-Mail: stagatha@bistum-muenster.de
Wer kann vorgeschlagen werden und kandidieren:
Pfarreirat: Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zu wählen sind 12 Personen.
Kirchenvorstand: Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zu wählen sind 10 Personen.
Unsere Pfarrei ist umso lebendiger, je mehr Menschen sie mitgestalten und ihre Richtung mitbestimmen.
Ihr Talent und Ihre Begeisterung sind gefragt!
Wenn Sie Interesse haben, als Mitglied im Pfarreirat oder im Kirchenvorstand das Gemeindeleben in der Kirchengemeinde St. Agatha Mettingen mitzugestalten und mitzubestimmen, sind sie herzlich eingeladen, zu kandidieren.
Oder möchten Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen?
Wenden Sie sich gerne an ein Mitglied des Pfarreirates oder Kirchenvorstandes oder an das Pfarrbüro Mettingen
Telefon: 05452 93240
E-Mail: stagatha@bistum-muenster.de
Wer kann vorgeschlagen werden und kandidieren:
Pfarreirat: Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zu wählen sind 12 Personen.
Kirchenvorstand: Wählbar ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zu wählen sind 10 Personen.
Unsere Pfarrei ist umso lebendiger, je mehr Menschen sie mitgestalten und ihre Richtung mitbestimmen.
Haben Sie Interesse, Ihr Engagement für die Gestaltung unserer Pfarrgemeinde einzubringen? Möchten Sie gern mehr über die Aufgaben des Kirchenvorstandes und des Pfarreirates erfahren?
Interessierte sind herzlich eingeladen zu einer
Interessierte sind herzlich eingeladen zu einer
INFOVERANSTALTUNG
am
Dienstag, 17. Juni 2025
um 19.30 Uhr
im Pfarrheim Mettingen
Kardinal-von-Galen-Straße 14-16
An diesem Abend soll die Arbeit der beiden Gremien vorgestellt werden, außerdem dürfen gerne Fragen eingebracht werden.
Weitere Informationen zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen sowie demnächst auf unserer Homepage.
https://www.bistum-muenster.de/wahlen
Dienstag, 17. Juni 2025
um 19.30 Uhr
im Pfarrheim Mettingen
Kardinal-von-Galen-Straße 14-16
An diesem Abend soll die Arbeit der beiden Gremien vorgestellt werden, außerdem dürfen gerne Fragen eingebracht werden.
Weitere Informationen zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen sowie demnächst auf unserer Homepage.