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Bistum Münster

Einladung

zur Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl

am 8. und 9. November 2025
KIRCHE VON UNS UND FÜR UNS
 
Am 8. und 9. November 2025 werden im Bistum Münster die Pfarreiräte und die Kirchenvorstände neu gewählt, so auch in unserer Pfarrgemeinde St. Agatha. Diese Gremien spielen eine zentrale Rolle im Leben der Kirchengemeinden – sie bringen Menschen zusammen, fördern Glauben, gestalten Kirche vor Ort und tragen Verantwortung für das kirchliche Leben und seine Rahmenbedingungen.
 
Dank an alle Kandidatinnen und Kandidaten
Wir danken allen, die bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen und sich für diese wichtigen Aufgaben zur Verfügung stellen. Ihr Engagement stärkt das Miteinander in unserer Gemeinde.
 
Ihre Stimme bedeutet mehr als ein Kreuz auf dem Wahlzettel.
Ihre Stimme schenkt Rückenwind.

Mit Ihrer Stimme unterstützen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten in ihrem Einsatz für unsere Kirche. Sie schenken ihnen Anerkennung und geben ihnen das Vertrauen und die Kraft, ihre Aufgaben mit Freude und Zuversicht anzugehen.
 

Kandidierendenliste
KIRCHENVORSTAND

Bei der Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025 sind 10 Mitglieder zu wählen. Für die katholische Kirchengemeinde St. Agatha haben sich folgende Personen zur Wahl aufstellen lassen (in alphabetischer Reihenfolge):
 
Hubert Baune, Mettingen, 71 Jahre
Ewald Böggemann, Mettingen, 66 Jahre
Heike Brinkkötter, Mettingen, 51 Jahre
Benedikt Donnermeyer, Mettingen, 55 Jahre
Brigitte Farwig, Mettingen, 68 Jahre
Bernhard Ibing, Mettingen, 62 Jahre
Sebastian Laube, Mettingen, 50 Jahre
Eva-Maria Morkötter, Mettingen, 55 Jahre
Paul Overmeyer, Mettingen, 64 Jahre
Christian Völler, Mettingen, 59 Jahre
 
Nachdem bislang die Amtszeit für die Mitglieder des Kirchenvorstandes sechs Jahre betrug und alle drei Jahre immer nur die Hälfte neu gewählt wurde, wird in diesem Jahr und dann auch in Zukunft alle vier Jahre der Kirchenvorstand vollständig neu gewählt.

Bis zu 10 Kandidatinnen und Kandidaten können durch Ankreuzen gewählt werden.

Mit Ihrer Beteiligung an der Wahl tragen Sie dazu bei, das Gremium zu bestätigen und seine Arbeit zu unterstützen.

Kandidierendenliste
PFARREIRAT

Bei der Pfarreiratswahl am 8./9. November 2025 sind 10 Mitglieder zu wählen. Für die katholische Kirchengemeinde St. Agatha haben sich folgende Personen zur Wahl aufstellen lassen (in alphabetischer Reihenfolge):

Sophia Baune, Mettingen, 28 Jahre
Birgit Biemann, Mettingen, 56 Jahre
Hannelore Hergemöller, Mettingen, 49 Jahre
Annika Klich, Mettingen, 45 Jahre
Gudrun Köllmann, Mettingen, 69 Jahre
Christiane Langemeyer, Mettingen, 46 Jahre
Stefan Lücke, Mettingen, 46 Jahre
Ralf Morkötter, Mettingen, 60 Jahre
Michael Otte, Mettingen, 58 Jahre
Katrin Wiggering, Mettingen, 38 Jahre
 
Bis zu 10 Kandidatinnen und Kandidaten können durch Ankreuzen gewählt werden.

Mit Ihrer Beteiligung an der Wahl tragen Sie dazu bei, das Gremium zu bestätigen und seine Arbeit zu unterstützen.


 

WAHLFLYER

WAHLZEITEN

SAMSTAG, 8. NOVEMBER 2025
 
-  von 17.30 - 19.30 Uhr
in der Kirche St. Agatha Mettingen

 
SONNTAG, 9. NOVEMBER 2025
 
-  von 08.30 - 09.00 Uhr
in der Kirche St. Mariä-Himmelfahrt Schlickelde

-  von 10.00 - 12.00 Uhr
in der Kirche St. Agatha Mettingen

-  von 15.00 - 16.00 Uhr
im Pfarrheim Mettingen

 
Während des Gottesdienstes besteht keine Wahlmöglichkeit!

Die Auszählung der Wählerstimmen ist öffentlich am Sonntag, 9. November ab 16.00 Uhr im Pfarrhaus Mettingen, Kardinal-von-Galen-Str. 8.

WAHLVERFAHREN

Urnenwahl mit Briefwahl auf Antrag
In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten klassisch an der Urne oder per Briefwahl (auf Antrag) wählen. Die wahlberechtigten Gemeindemitglieder erhalten keine entsprechende Wahlbenachrichtigung per Post.

Briefwahl ist auf Antrag möglich. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, eine Briefwahl beim Wahlvorstand, Pfarrbüro St. Agatha, Kardinal-von-Galen-Straße 8, 49497 Mettingen zu beantragen bis Mittwoch, 5. November 2025. 

Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 9. November 2025 um 16.00 Uhr im Pfarrbüro Mettingen, Kardinal-von-Galen-Str. 8 (Briefkasten) eingegangen sein.

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt für den Pfarreirat sind alle Katholiken, die in der Pfarrei St. Agatha Mettingen ihren Wohnsitz haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben. 

Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand ist jedes Mitglied der KIrchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat.
Folgend finden Sie die Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl als Pdf-Datei zum Download:
Weitere Informationen zu den anstehenden Wahlen und den Gremien gibt es im Internet unter www.bistum-muenster.de/wahlen.
 
https://www.bistum-muenster.de/wahlen