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Bistum Münster

Pfarrverwaltung für St. Dionysius Recke

Zum Ende des Jahres 2023 verabschiedete sich Pfarrer und Dechant Jürgen Heukamp aus Recke. Nach langjähriger Tätigkeit hatte Pfarrer Heukamp Bischof Dr. Genn um die Entpflichtung von der Aufgabe als Leitender Pfarrer der Pfarrei St. Dionysius gebeten. Dieser Bitte hat Bischof Dr. Genn, verbunden mit seinem Dank für das Wirken von Pfarrer Heukamp, entsprochen.

Ab dem 01.01.2024 hat Bischof Dr. Genn Herrn Pfarrer Benedikt Ende zum dauerhaften Pfarrverwalter für die Pfarrei St. Dionysius ernannt.

Der 52jährige ist als Leitender Pfarrer der Pfarreien St. Agatha in Mettingen und St. Margaretha in Westerkappeln tätig und übernimmt damit zusätzlich die Aufgabe als dauerhaften Pfarrverwalter.

Pfarrer Ende hat sich mit Vertreter:innen der Gremien und der hauptberuflich in der Pfarrei Tätigen getroffen, um sich vorzustellen und um erste organisatorische Absprachen zu treffen. In der Wahrnehmung der Aufgabe als dauerhafter Pfarrverwalter wird Pfarrer Ende von den weiteren Seelsorger:innen des Dekanates und zukünftigen Pastoralen Raumes unterstützt.

Personaldezernent Matthias Mamot, der für das Bistum ebenfalls an diesem Gespräch teilnahm, informierte seinerseits darüber, dass somit die Frage der Pfarrverwaltung ab 01.01.2024 geklärt ist.

Damit ist die Entwicklung der zukünftigen Personalkonstellation für die Pfarrei St. Dionysius in Recke aber noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor braucht es neben Pater Jojo eine/n weitere/n hauptamtliche/n Seelsorger:in, die/der vor Ort in der Pfarrei St. Dionysius in Recke eingesetzt und verortet ist - daran arbeiten die Personalverantwortlichen des Bistums weiterhin.

Pfarrer Ende hat sich am Wochenende 06./07.01.2024 in Recke und Steinbeck in den Gottesdiensten vorgestellt. 
Pfarrer Benedikt Ende, dauerhafter Pfarrverwalter in St. Dionysius Recke

Kurz erklärt:

Worin besteht der Unterschied zwischen einem „Leitenden Pfarrer“ und einem „Pfarrverwalter“?

Der Titel „Pfarrer“ ist ein staats-kirchenrechtlicher Begriff.
Ein Pfarrer kann ohne Einwilligung nicht ohne Weiteres versetzt werden, ein Pfarrverwalter (Pfarradministrator) schon.

Es gibt:
A)   Einen Pfarrverwalter im Sinne von vorübergehender Vertretung.
B)   Einen vom Bischof ständig (dauerhaft) eingesetzten Pfarrverwalter mit allen Rechten und Pflichten eines Leitenden Pfarrers. 

Auf Pfarrer Benedikt Ende trifft Form B zu.
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